15. Juli 2024, 14.30 - 15.30 Uhr
Veranstaltung ist beendet.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder der Netzwerke für berufliche Fortbildung Baden-Württemberg.
Referent:Innen
– Patrick Marten ist Referent im Referat für Berufliche Weiterbildung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Dort ist er operativer Ansprechpartner der Weiterbildungskampagne „THE CHÄNCE“.
– Dr. Katrin Hameister vom Referat für berufliche Weiterbildung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg ist verantwortlich für die 31 Netzwerke berufliche Weiterbildung, die 17 Regionalbüros, die Meisterprämie im Handwerk, stellvertretend für das AFBG und Ansprechpartnerin bei Anfragen für die ESF-Fachkursförderung.
Vortragsinhalt:
Im letzten Jahr ist die landesweite Weiterbildungskampagne für die berufliche Weiterbildung gestartet. Seitdem wird Weiterbildung in Baden-Württemberg auch „THE CHÄNCE“ genannt. Ziel der Kampagne ist es dabei, die Weiterbildungsquote zu erhöhen. Während die Kampagne in ihrer ersten Phase auf die allgemeine Sensibilisierung für Weiterbildung ausgerichtet ist, fokussiert sie sich in der zweiten Phase auf die berufliche Weiterbildung.
Aktuell befindet sich die Kampagne nun am Beginn ihrer zweiten Phase. Neben der Schwerpunksetzung auf die berufliche Weiterbildung gehen mit dem Phasenwechsel jedoch noch einige weitere Neuerungen einher.
Im Vortrag von Herrn Marten erfahren Sie, neben einem kurzem Rückblick auf die erste Phase, welche Neuerungen das sind und wie Sie an der Kampagne partizipieren und von ihr profitieren können. Eine Einführung und abschließende Worte zu dem Thema wird Frau Dr. Hameister vom Landeswirtschaftsministerium geben.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder der Netzwerke für berufliche Fortbildung Baden-Württemberg.
Referent:Innen
Alexander Thum ist Referent im Referat für Berufliche Weiterbildung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Vortragsinhalt:
Seit dem 1. Juli 2015 haben Beschäftigte im Land durch das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) Anspruch auf bis zu fünf Tage Bildungszeit im Jahr. Das bedeutet, dass sie sich für Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen lassen können. Bildungszeit kann genutzt werden für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung, sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Damit Bildungszeit für eine Maßnahme in Anspruch genommen werden kann, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Vor allem muss die Maßnahme von einem im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannten Träger durchgeführt werden.
Der Vortrag wird einen Überblick über die Bildungszeit in Baden-Württemberg geben. Sie werden dabei auch erfahren, welche Voraussetzungen Sie als Bildungsträger erfüllen müssen, um als Träger bildungszeitfähiger Maßnahmen anerkannt zu werden. Im Anschluss wird es die Gelegenheit für Fragen geben.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitglieder der Netzwerke für berufliche Fortbildung Baden-Württemberg.
Referentin:
Regina Paulitz leitet den Bereich Aktive Arbeitsmarktpolitik in der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit
Vortragsinhalt:
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, auch „Weiterbildungsgesetz“ genannt, ergeben sich ab dem 01.04.2024 Änderungen bei der Förderung beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten und der Ausbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Vortrag mit anschließender Fragerunde.
Mit einem Grußwort des Referats Berufliche Weiterbildung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und des Referats Weiterbildung im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Referentin:
Andrea Bernert-Bürkle leitet die Servicestelle EU-Projektberatung beim Volkshochschulverband Baden-Württemberg
Vortragsinhalt:
In dem online-Vortrag wird das Bildungsprogramm ERASMUS+ vorgestellt. Es bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, zu lernen, Kontakte zu knüpfen und sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Organisationen, die im Bereich der Erwachsenenbildung tätig sind, können von den Entwicklungs- und Vernetzungsaktivitäten profitieren und zur Verbesserung der Erwachsenenbildung in Europa beitragen; Konkret können die Entsendung von Mitarbeitenden der Erwachsenenbildung, die Organisation der Mobilität von erwachsenen Lernenden oder die Durchführung eines Kooperationsprojekts gefördert werden.
Um Weiterbildungseinrichtungen in Baden-Württemberg den Zugang zu EU-Projekten zu erleichtern, bietet die EU-Beratungsstelle beim vhs-Verband einen umfassenden EU-Service. Sie wird durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg kofinanziert.
Eine Veranstaltung, die sich an AZAV-zertifizierte Bildungsträger richtet. Mit einem Grußwort des Referats Berufliche Weiterbildung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Referentin:
Regina Paulitz leitet den Bereich Aktive Arbeitsmarktpolitik in der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit
Vortragsinhalt:
Mit dem Zwölften SGB II – Änderungsgesetz, auch „Bürgergeldgesetz“ genannt, ergeben sich Änderungen bei der Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit. Welche das sind und was das für Sie als Bildungsträger bedeuten kann, erfahren Sie in diesem Vortrag mit anschließender Fragerunde.